TRUSK Security GmbH

Sicherheitstechnik

Alarmanlagen und Videoüberwachung gehören einfach zu. Dieser Geschäftsbereich findet auch bei unseren Kunden im Objektschutz vermehrten Anklang. Wir kombinieren unsere Dienstleistungen mit der Technik.

Sicherheitstechnik

Objekt- & Gebäudeschutz

Einer der vielseitigsten Bereiche im Sicherheitsdienst. Unsere Mitarbeiter leben den sogenannten Revierdienst.

Gebäude- % Objektschutz

Veranstaltungen

Wir begleiten Ihre Veranstaltung von klein bis gross, von Maskenball über Kozerte, OpenAirs und Sportanlässen, wenn nötig stellen wir dazu auch den Verkehrsdienst gleich mit.

Veranstaltungs Security

Security Consulting

Wir beraten Sie bei der Evaluation Ihrer Sicherheitsbedürfnisse und stellen Ihnen ein entsprechendes Konzept zusammen. Führen Schulungen durch etc.

Security Consulting

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) kommen für das Rechtsverhältnis zwischen der TRUSK SECURITY GMBH und ihren Auftraggebern zur Anwendung und dienen einer klaren Regelung zwischen dem Kunden und der TRUSK SECURITY GMBH. Alle Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Das Vertragsverhältnis wird jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls nicht einer Vertragspartei spätestens drei Monate vor Vertragsablauf die Kündigung des Vertrages mit eingeschriebenem Brief zugegangen ist.
     
  3. Die Preise werden entsprechend den Vorschriften, der Saläre und der anderen Arbeitsbedingungen, namentlich der bei Vertragsabschluss gültigen Versicherungen festgesetzt. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische oder gewerkschaftliche Belastungen oder auftragsbedingte, erhöhte Kosten der Dienstleistungserbringung so sich die TRUSK SECURITY GMBH eine entsprechende Preisanpassung vor; solche Preisanpassungen hat TRUSK SECURITY GMBH zwei Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen.
     
  4. Es gilt pro eingesetzten Mitarbeiter eine Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Arbeitsstunden pro Einsatz. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt.
     
  5. Aufträge können widerrufen werden. Der Widerruf führt zu Annullierungskosten für die entstandenen Umtriebe von 50 % des vorgesehenen Rechnungsbeitrages gemäss Auftragsbestätigung oder Vertrag.
     
  6. Verspätete Widerrufe führen zu Annullierungskosten für die entstandenen Umtriebe von 100 % des vorgesehenen Rechnungsbeitrages gemäss Auftragsbestätigung oder Vertrag.
     
  7. TRUSK SECURITY GMBH ist berechtigt, den Vertrag von Zeit zu Zeit zu ergänzen, um öffentlichen Weisungen, Anordnungen, Regeln und der Gesetzgebung zu entsprechen. Diese Vertragsänderungen gelten als vom KUNDEN akzeptiert, falls dieser nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen seit deren Benachrichtigung ausdrücklich und schriftlich opponiert. Im Falle einer nicht auszuräumenden Opposition gegen die Vertragsänderung kann TRUSK SECURITY GMBH diesen Vertrag unverzüglich kündigen.
     
  8. Die TRUSK SECURITY GMBH verpflichtet sich als Beauftragte, die ihr übertragenen Geschäfte, Einsätze und Dienste vertragsgemäss, nach dem spezifischen Pflichtenheft oder Einsatzdispositiv zu besorgen. TRUSK SECURITY GMBH ist nicht verpflichtet andere Aufgaben oder Dienstleistungen auszuführen oder für solche die Verantwortung zu tragen als die in diesem Vertrag oder seinen Anhängen aufgeführten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist TRUSK SECURITY GMBH nicht als Sicherheitsberaterin angestellt und trägt entsprechendkeine Gesamtverantwortung für die Sicherheit auf dem Gelände und/oder Objekt des KUNDEN.
     
  9. Alle Änderungen betreffend Dienstleistungen und Bewachungsplänen, wie sie in diesem Vertrag oder seinen Anhängen festgelegt wurden, müssen der Geschäftsleitung der TRUSK SECURITY GMBH durch den KUNDEN im Voraus schriftlich mitgeteilt werden und von TRUSK SECURITY GMBH akzeptiert werden. Sollte dieses Vorgehen nicht eingehalten werden, lehnt TRUSK SECURITY GMBH jede Haftung bezüglich der Nichtbeachtung der Änderungen ab. Sollte sich durch diese Änderungen durch den KUNDEN eine Ausweitung der Dienstleistungen für den KUNDEN ergeben, werden die Preise entsprechend angepasst.
     
  10. TRUSK SECURITY GMBH verpflichtet sich, nur zuverlässige und gut ausgebildete Angestellte einzusetzen, welche für die erforderliche Tätigkeit geeignet sind.
     
  11. TRUSK SECURITY GMBH soll die Anzahl ihrer Mitarbeiter, welche Zugang zum Gelände und/oder Objekt des KUNDEN haben, auf das Minimum begrenzen, welches für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
     
  12. Die TRUSK SECURITY GMBH verpflichtet sich dafür, dass der Kunde stets die für ihn am besten geeigneten Sicherheitsbeamten erhält. Er hat jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Mitarbeiter.
     
  13. Der KUNDE verpflichtet sich, während der Dauer die Vertrages und den zwei Folgejahren nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter von TRUSK SECURITY GMBH in irgendeiner Form für Bewachungs- und Sicherheitstätigkeiten anzustellen. Sollte diese Klausel verletzt werden, muss der KUNDE die TRUSK SECURITY GMBH durch Bezahlung einer Konventionalstrafe von CHF 15’000.- (Fünfzehn Tausend Schweizer Franken) pro Mitarbeiter schadlos halten. TRUSK SECURITY GMBH behält sich das Recht vor, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem KUNDEN und dem Mitarbeiter zu verlangen, sowie Schadenersatzansprüche gegenüber dem KUNDEN und/oder dem Mitarbeiter geltend zu machen.
     
  14. TRUSK SECURITY GMBH haftet nur für Schäden oder Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten, Ansprüche oder Ausgaben, welche durch oder in Zusammenhang mit vorgenommenen oder nicht vorgenommenen Dienstleistungen aus diesem Vertrag entstanden sind und die TRUSK SECURITY GMBH absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
     
  15. In diesem Falle ist die Verpflichtung der TRUSK SECURITY GMBH unter allen Umständen beschränkt auf maximal CHF 5'000'000.-- (Fünf Millionen Schweizer Franken) für alle Forderungen und/oder Verluste aus derselben Ursache für körperliche Verletzungen (wie Tod, Wunden oder Gesundheitsprobleme), sowie für Sachschäden (Zerstörung von oder Schäden an Gebäuden, Geräten und/oder Gütern).
     
  16. TRUSK SECURITY GMBH ist in keinem Fall haftbar für Folgeschäden, Konventionalstrafen, Schadenersatzansprüche oder indirekte Schäden wie beispielsweise entgangenes Einkommen oderentgangener Gewinn, Produktionsausfall, Verlust von Marktanteilen oder Goodwill, finanziellen Verlust, oder aber für Forderungen Dritter, ungeachtet ob der KUNDE die TRUSK SECURITY GMBH auf die Möglichkeit von solchen Verlusten, Schäden oder Klagen hingewiesen hat. Darüber hinaus ist TRUSK SECURITY GMBH in keinem Fall haftbar für Verluste, Schäden oder Verletzungen, welche aus höherer Gewalt im Sinne von Ziff. 18 nachfolgend entstanden sind.
     
  17. Jeder Anspruch des KUNDEN aus dem Vertrag gegen TRUSK SECURITY GMBH muss der TRUSK SECURITY GMBH durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden und zwar innerhalb von 30 (dreissig) Tagen seit der Kunde die Ursache für einen solchen Anspruch entdeckt hat oder hätte entdecken sollen. Diese Benachrichtigung muss eine genaue Angabe der Zeit, des Ortes, der involvierten Personen, Zeugen und der Folgen des Vorfalls enthalten. Sollte der KUNDE die TRUSK SECURITY GMBH innerhalb von dreissig Tagen nicht benachrichtigt haben, ist TRUSK SECURITY GMBH nicht mehr verpflichtet, im Zusammenhang mit diesem Anspruch eine Entschädigung zu bezahlen.
     
  18. Höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages und seinen Anhängen bedeutet (a) eine rechtliche Verfügung, ein Erlass oder jede Vorschrift, Regel, Praxis oder Richtlinie einer öffentlichen Behörde, die es TRUSK SECURITY GMBH verbietet oder unmöglich macht, die Dienstleistungen und Pflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen, (b) ein Eingriff einer öffentlichen Behörde, ein Akt von Verstaatlichung, Beschlagnahmung oder Zwangsenteignung, eine Katastrophe (ob natürlicher Art oder durch Menschen verursacht), gewaltsame oder bewaffnete Handlungen oder Unterlassungen, Entführung oder Terrorismus, (c) Streiks, Aussperrungen, Boykotts oder Blockaden von, unter oder gegen Mitarbeiter(n) der TRUSK SECURITY GMBH oder anderen Personen, oder (d) alle anderen ähnlichen Umstände, welche ausserhalb der Kontrolle der TRUSK SECURITY GMBH liegen.
     
  19. Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Ziff. 18 und falls dieErfüllung ihres Auftrages unmöglich oder unverhältnismässig schwierig wird, kann TRUSK SECURITY GMBH nach eigenem Ermessen ihre Dienstleistungen ganz einstellen oder einschränken. Die Preise werden alsdann von TRUSK SECURITY GMBH an die neuen Bedingungen angepasst. Sollte die höhere Gewalt länger als zehn Tage andauern, kann TRUSK SECURITY GMBH nach eigenem Ermessen den Vertrag unverzüglich auflösen.
     
  20. Der in Rechnung gestellte Betrag ist rein netto auszuzahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich die TRUSK SECURITY GMBH nach erfolgter erster Mahnung vor, einen Verzugszins von 6 % des jeweiligen Rechnungsbetrages ab Fälligkeit der Zahlungsfrist der Mahnung sowie (ev. wiederkehrende) Mahnspesen von CHF 25.- pro Mahnung einzufordern. Ferner ist die TRUSK SECURITY GMBH berechtigt, bei unbeglichenen Forderungen gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung vom Auftrag zurückzutreten. Dies unter Schadenersatzpflicht des Kunden.
     
  21. Ungeachtet anders lautender Vereinbarungen in einem Vertrag hat TRUSK SECURITY GMBH das Recht, diesen Vertrag per sofort schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu kündigen, wenn (a)eine materielle Änderung an den Bedingungen und Konditionen der für diesen Vertrag relevanten Versicherungsdeckung der TRUSK SECURITY GMBH vorgenommen wird, verursacht durch Änderungen der Risikowahrnehmung im Versicherungswesen oder (b)Änderungen erfolgen im anwendbaren Recht oder Regeln, welche eine materielle Änderung der Pflichten und Dienstleistungen der TRUSK SECURITY GMBH unter einem Vertrag bewirken oder nach sich ziehen, und sich der KUNDE dieser Anpassung gemäss Ziffer 3 oben widersetzt hat oder (c) ein Ereignis Höherer Gewalt wie in den vorliegenden Bestimmungen definiert, länger als zehn Kalendertage andauert oder (d) wenn der Beauftragte zu gesetzeswidrigen Aufgaben aufgefordert wird. Wird von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht, sind die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Mannstunden für den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Die Regelungen zur Minimaleinsatzzeit sind dabei einzuhalten.
     
  22. Die vorliegende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt sämtliche vorgängige Bestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB’s können nur schriftlich vorgenommen werden.
     
  23. Auf einem Vertrag und seine Anhänge ist Schweizerisches Recht anwendbar und zur Auslegung beizuziehen. Alle Streitfälle, welche sich aus diesem Vertrag ergeben, werden ausschliesslich der zuständigen
     
  24. Gerichte von Zürich (Kanton Zürich, Schweiz) unterstellt.

Embrach, 20.06.2018